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Der Vermittlungsgutschein

Wozu dient der Vermittlungsgutschein? (AVGS)
Wer hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein?
Was ist überhaupt ein Vermittlungsgutschein?


Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler für die Stellensuche hinzuziehen. Wenn wir Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt haben, erhalten wir die Vermittlungsvergütung von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit, die Ihnen den Vermittlungsgutschein ausgestellt hat.


Der Bundestag hat am 23. September 2011 mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" (DS 17/6277 in der Fassung der Beschlussempfehlung DS 17/7065) im § 45 SGB III (neu) den Vermittlungsgutschein unbefristet verlängert (entfristet) und verbessert.

Die Neuregelungen ab dem 1. April 2012 sind im Wesentlichen:

Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten.

Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.
Nichtleistungsbezieher (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) erhalten erstmals den Vermittlungsgutschein, dieser kann wie für Hartz-IV-Empfänger nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt werden.

Die Höhe (2.000 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten Aufstockung auf 2.500 Euro möglich) sowie die Auszahlungsbedingungen des Vermittlungsgutscheines bleiben unverändert (1.000 Euro nach 6 Wochen Beschäftigung, Rest nach 6 Monaten).

Der Vermittlungsgutschein ist jetzt ein Teil des "Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines".

Dieser besteht aus drei Teilen:
Teil I: Gutschein für eine Aktivierungsmaßnahme wie Bewerbungstraining oder Motivierung
Teil II: Gutschein für die Arbeitsvermittlung (der verbesserte Vermittlungsgutschein) und
Teil III: Gutschein für eine betriebliche Trainingsmaßnahme

Quelle: Wikipedia 

Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind wir die Alternative zur Arbeitsagentur in der Arbeitsvermittlung und dies für alle völlig kostenlos!! Bei uns entstehen Ihnen (mit Vermittlungsgutschein) für die Beratung, Betreuung und Vermittlung keine Kosten.


 
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